Eine grundsätzliche Übersicht über die rechtlichen Grundlagen finden Sie auf den Seiten der Gartenfreunde Berlin e.V.: https://www.gartenfreunde-berlin.de/service/rechtliche-grundlagen. Herunterladen können Sie sich hier zum Beispiel das aktuelle Bundeskleingartengesetz oder die Wertermittlungsrichtlinien für Kleingärten von 2019
Rechtsgrundlagen der Kleingärtnerei
Kleingärten sind in unserem Land ein ganz besonderes Gut, deren Existenz gesetzlich sicher gestellt ist. In erster Linie geht es hier um gemeinschaftlichen Interessen. Daher müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Mitglieder einer Kleingartenanlage mit wenig finanziellem Einsatz die Vorzüge einer Sommerresidenz genießen können. Wie weit dieser Gestaltungsspielraum geht, ist in der Garten- und in der Baulichkeitenordnung geregelt. Hier erfahren Sie, wie viel Prozent Gemüse Sie anbauen müssen, damit eine kleigärtnerische Nutzung Ihrer Parzelle gegeben ist, welche Bäume auf Ihrem Grundstück erlaubt sind oder ob Sie einen zusätzlichen Geräteschuppen anbauen können.
Zusammenleben im Verein
Die Kleingartenanlage am Feldweg e.V. ist ein eingetragener Verein. Er ist also im Vereinsregister gelistet und verfügt über eine Satzung, in welcher seine Ziele und Arbeitsweise geregelt werden. Als Kleingärtner mit Grundstück und Parzelle werden Sie automatisch Vereinsmitglied und sollten somit auch mit der Satzung des Vereins einverstanden sein.
Die Kleingartenanlage Am Feldweg e.V. ist ausserdem einer von 51 Mitgliedsvereinen des Bezirksverbandes der Gartenfreunde Pankow e.V.. Dieser hat eine Satzung mit der sich alle Mitglieder einverstanden erklären müssen und auch Sie als angehender Kleingärtner sind eingeladen, sich mit den Zielen und der Arbeitsweise des Bezirksverbandes vertraut zu machen. Wenn Sie mehr zur zur Arbeitsweise des Bezirksverbands wissen wollen, klicken Sie einfach hier: https://www.gartenfreunde-pankow.de/