Stand: 2018
Bundeskleingartengesetz
§ 3 Kleingarten und Gartenlaube
- Ein Kleingarten soll nicht größer als 400 Quadratmeter sein. Die Belange des Um- weltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege sollen bei der Nutzung und Bewirtschaftung des Kleingartens be- rücksichtigt werden.
- Im Kleingarten ist eine Laube in einfacher Ausführung mit höchstens 24 Quad- ratmetern Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz zulässig; die §§29 bis 36 des Baugesetzbuchs bleiben unberührt. Sie darf nach ihrer Beschaffenheit, insbe- sondere nach ihrer Ausstattung und Ein- richtung, nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein.
- Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend für Eigentümergärten.
Das heisst:
Ausstattung und Einrichtungen von Lauben verlangen bei Pächterwechsel das Verschließen bzw. den Rückbau von Schornsteinen. Diese zum größten Teil gemauerten Lauben sind dann nicht beheizbar und bekommen Feuchtigkeitsprobleme.
Um ungenehmigte Schornsteinaufbauten, wie sie in der Vergangenheit vorgekommen sind, zukünftig zu vermeiden, hat der Bezirksverband eine Anfrage beim Bezirksamt Pankow von Berlin gestellt mit dem Hintergrund, die Feuchtigkeitsprobleme in verschiedenen Lauben zu verhindern.
Ergebnis war die Vereinbarung zwischen dem Bezirksverband der Gartenfreunde Pankow e.V. als Pächter und dem Bezirksamt Pankow von Berlin sowie der Kirche als Verpächter.
Sie ist in Absprache mit der zuständigen Senatsverwaltung allgemein gültig:
Verpächter und Pächter vereinbaren hiermit, dass ab sofort folgende Regelungen in Abänderung/Ergänzung des o.g. Zwischenpachtvertrages gelten:
Neben der zulässigen Laube ist die Errichtung folgender Anlagen zulässig:
1) ein Gewächshaus mit einer Grundfläche bis zu 12 m2 und einer Höhe bis zu 2,20 m. Bei zweckfremder Nutzung ist das Gewächshaus unverzüglich zu beseitigen
2) das Aufstellen eines Zeltes oder eines Pavillons bis zu einer Größe von 15 m2 , begrenzt für die Zeit von Mai bis Oktober
3) eine mobile Gerätebox bis zu einer Größe von 1,50 x 1,0 m und ca. 1,30 m Höhe
4) ein leicht transportables, nicht in das Erdreich eingelassenes Badebecken mit höchsten 3,60 m Durch- messer und einer Höhe von bis zu 0,90 m
5) Kinderspieleinrichtungen
6) netzunabhängige Fotovoltaik-Anlagen mit einer Kollektorfläche von maximal 5 m2 und solarthermische Anlagen mit einer Kollektorflä- che von ca. 2,50 qm, wenn städtebauliche und bauordnungsrechtliche Gründe dem nicht entgegenstehen.
Für die Punkte 2 –6 gilt:
Bei Unterpächterwechsel dürfen die Kosten für die Anlagen gemäß Punkt 2 bis 6 nicht mit abgeschätzt werden. Ein Übernahmezwang für die neuen Unterpächterinnen und Unterpächter besteht nicht. Ferner verzichtet der Pächter im Falle einer Kündigung und Räumung des Pachtgrundstückes auf etwaige Entschädigungsansprüche. Im Übrigen bleiben die Bestimmungen des Zwischenpachtvertrages gültig.
Zu beachten ist:
Alle Maßnahmen sind nur mit Bauantrag genehmigungsfähig. Bei Pächterwechsel sind alle o. g. Anlagen zu entfernen.
Lediglich Punkt 1 (Gewächshaus) darf bei Pächterwechsel stehen bleiben und wird gemäß Werter- mittlungsrichtlinie des Landesverbandes berücksichtigt.
Anträge für die hier vereinbarten Punkte werden durch den Bezirksverband der Gar- tenfreunde Pankow e.V. nur genehmigt, wenn eine dem Bundeskleingartengesetz entsprechende kleingärtnerische Nutzung der Parzelle vorhanden ist.
Die Genehmigung gilt nur bei vertragsgerechter Nutzung der Parzelle.
Die Beet Fläche der Parzelle soll mind. 10% der Parzellenfläche ausmachen und darauf muss der Gemüseanbau überwiegen.
Durch den Bezirksverband werden auf Antrag genehmigt
- Zu 3. Gerätebox, bei anderen Maßen gilt der max. Rauminhalt von 2 m3 z.B. 1,30 x 0,80 x 1,86 (entspricht 1,93 m3)
- Zu 6. Fotovoltaik-Anlagen (Am Beispiel der Lösung von Solarventi – auch Ersotec bietet Lösungen an)
Herausgeber dieser Information
Bezirksverband der Gartenfreunde Pankow e.V. Quickborner Str. 12
13158 Berlin
Telefon: 030 – 91 20 09 20
Fax: 030 – 91 20 09 22
eMail: verband@kleingarten-pankow.de
Sprechstunde des Gartenfachberaters
Montags von 14:00 – 18:00 Uhr
Fahrverbindung:
- Tram M1 Rosenthal Nord – Endstation
- Bus X21 Rosenthal Nord
- Bus 122 bis Hauptstr./ F.-Engels-Strasse
- Bus 124 bis Hauptstr./ F.-Engels-Strasse