Bestandsschutz, Bundeskleingartengesetz und mehr Strom
1995
Der gesetzlich festgeschriebene Bestandsschutz bringt erst einmal eine gewisse Sicherheit für alle Unterpächter, aber auch neue Verpflichtungen. Eine neue Dokumentation zur Erstellung der Bestandsschutzunterlagen wird erstellt. Im September und Oktober finden Parzellenbegehungen zur Kontrolle der Einhaltung des Bundeskleingartengesetzes statt.
1998
Der Mittelweg der Kleingartenanlage ist instand gesetzt worden, die Parkplätze sind neu eingeteilt. Die Leistungsfähigkeit der Elektroanlage wird von bisher 500 auf nunmehr 2.200 Watt pro Parzelle erhöht, was die Arbeits- und Lebensqualität auf den Parzellen deutlich erhöht.